Impressum

goNZ Germany
Gewann Brücklesäcker 1
73230 Kirchheim unter Teck
Deutschland

Geschäftsführer:
Maximilian Hummel
Kontakt:
E-Mail: info@go-NZ.de
Telefon: 07021-4050222 (nicht durchgehend besetzt)


Inhaltlich verantwortlich nach §6 Teledienstgesetz:
Maximilian Hummel


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachstehend aufgeführten Punkte enthalten die AGB, denen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer (folgendlich „der Teilnehmer“) bei der Buchung unserer Work&Travel-Programme „IEP/Work New Zealand“ und „IEP/Work Australia“ zuzustimmen hat.


1. Zustandekommen des Vertrages

a) goNZ Germany (Sitz: Gewann Brücklesäcker 1, 73230 Kirchheim unter Teck, Deutschland) im Folgenden mit „goNZ“ bezeichnet, ist Vermittler der Work&Travel-Programme „IEP/Work New Zealand“ und „IEP/Work Australia“.

b) Mit der Buchung durch den Teilnehmer, welche schriftlich durch Ausfüllen unseres Anmeldebogens (auf www.go-NZ.de zu finden) zu erfolgen hat und schriftlich an uns zu senden ist, kommt der Vertrag zustande. Der Teilnehmer erhält nach Eingang des Anmeldebogens eine Buchungsbestätigung in schriftlicher Form.

c) Der Anmeldebogen muss mindestens 21 Tage vor Ankunft in Neuseeland bzw. Australien bei goNZ eingegangen sein, sonst wird er als gegenstandslos betrachtet.


2. Bezahlung

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr hat innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung bei dem Teilnehmer auf folgendes Konto zu erfolgen:
goNZ, Konto 0718 718, Deutsche Bank, BLZ 611 700 24.


3. Preisänderung

a) goNZ ist nicht dazu berechtigt, nach dem Absenden der Buchungsbestätigung eine Preisänderung durchzuführen.

b) Ändert goNZ auf der Internetseite www.go-NZ.de die Teilnahmegebühr, ist diese ab diesem Zeitpunkt gültig. Für eingehende Anmeldebogen, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgefüllt wurden (es gilt das Datum des Poststempels), gilt noch der alte Preis.


4. Rücktritt/Stornierung

a) Möchte der Teilnehmer die Teilnahme nach Zustandekommen des Vertrages von diesem zurücktreten, so hat dies schriftlich mit Angabe eines Kontos zur Rückbuchung an goNZ zu erfolgen. Nach Eingang erstattet goNZ den Teilnahmebetrag abzüglich der Stornogebühr auf das angegebene Konto.

b) Es gelten folgende Stornogebühren (zur Einstufung gilt das auf dem Anmeldebogen angegebene Ankunftsdatum und das Poststempeldatum): - bis zu 14 Tage vor angegebenem Ankunftstag in Neuseeland bzw. Australien: 50% der bezahlten Teilnahmegebühr - weniger als 14 Tage vor angegebenem Ankunftstag in Neusee land bzw. Australien: 75% der bezahlten Teilnahmegebühr

c) Die Teilnahmegebühr ist ein Standardsatz und berechtigt den Teilnehmer zur Inanspruchnahme der Leistungen von goNZ und IEP/Work New Zealand bzw. IEP/Work Australia für 12 Monate. Verweilt der Teilnehmer eine kürzere Zeit in Neuseeland bzw. Australien oder bricht die Reise unmittelbar nach der Ankunft wieder ab, besteht keinerlei Recht auf eine komplette oder teilweise Erstattung des Teilnahmepreises.


5. Umbuchung

a) Im Falle einer Änderung des Einreisedatums in Neuseeland bzw. Australien ist dieses Datum goNZ spätestens 7 Tage vor dem zuvor angegebenen Abflugtermin mitzuteilen.

b) Für jede Umbuchung ist eine Bearbeitungsgebühr von 25€ an goNZ zu entrichten.


6. Haftung und Gewährleistung

a) Die Haftung beschränkt sich auf Fälle, in denen ein Schaden des Teilnehmers durch goNZ vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

b) goNZ übernimmt trotz ständiger Aktualisierung für die Inhalte der Webseite www.go-NZ.de keinerlei Haftung, da diese lediglich ein kostenloses Zusatzangebot darstellt und der Informationsbeschaffung von Interessenten dient.


7. Pflichten des Teilnehmers

a) Der Teilnehmer hat sich selbst um die Flugbuchung nach Neuseeland bzw. Australien zu kümmern, goNZ übernimmt dabei keinerlei Haftung oder Verantwortung. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

b) Der Teilnehmer hat bis spätestens zum Tag der Abreise dafür zu sorgen, dass er für den kompletten Aufenthalt in Neuseeland bzw. Australien krankenversichert ist.

c) Der Teilnehmer ist selbst für die Beantragung des Visums und die Einhaltung dessen Bedingungen bei der Einreise verantwortlich. Gleichzeitig hat er sich über die aktuellen Zollbedingungen der neuseeländischen bzw. australischen Einreisebehörde zu informieren und diese einzuhalten.

d) Mängel an dem Programm sind sofort an goNZ oder vor Ort an IEP/Work New Zealand bzw. IEP/Work Australia zu melden. Die jeweilige Partei hat dann für die Abschaffung dieser Mängel zu sorgen. Beanstandet der Teilnehmer nicht vor Ort, sondern nach Rückkehr aus Neuseeland bzw. Australien diese Mängel, kann dies von goNZ nicht mehr berücksichtigt werden.

e) Der Teilnehmer hat goNZ über vorhandene körperliche und psychische Einschränkungen und/oder Krankheiten zu informieren.


8.1. Leistungen bei Ankunft; Programm IEP/Work New Zealand

a) Das der Buchungsbestätigung beigefügte Busticket berechtigt zu einer einmaligen Fahrt zwischen dem Flughafen und der Innenstadt Aucklands mit der Busgesellschaft „Airbus“. Es ist weder übertragbar noch erstattungsfähig. Für jegliche Mängel oder Vorfälle, die vor, während oder nach der Busfahrt entstehen, übernimmt goNZ keinerlei Haftung.

b) Landet der Teilnehmer außerhalb der Geschäftszeiten der Busgesellschaft „Airbus“ in Auckland, ist er dazu berechtigt, ein Großraumtaxi des Unternehmens „Supershuttle“ in die Innenstadt zu benützen. Der Preis hierfür muss vom Teilnehmer ausgelegt werden, dieser wird bei Vorlage der Quittung – welche die Uhrzeit der Ausstellung beinhalten muss – im IEP/Work New Zealand-Büro in Auckland erstattet.

c) Der Teilnehmer wird von IEP/Work New Zealand nach Erhalt des Anmeldebogens als Bestandteil des Programmes für die dem Ankunftszeitpunkt in Auckland folgenden beiden Nächte im Hostel „Nomads Fusion“ eingebucht. Diese Buchung ist weder übertragbar noch erstattungsfähig.

d) Es gelten die Hausregelungen des „Nomads Fusion“ Hostels. Hält sich der Teilnehmer nicht an diese, kann vom Manager ein Verweis ausgesprochen werden; verbleibende Übernachtungen werden nicht erstattet.

e) Der Teilnehmer kann ab Ankunftstag die Services der Partnerorganisation IEP/Work New Zealand nützen. goNZ und IEP/Work New Zealand empfehlen den nächstmöglichen Besuch des Einweisungsseminars nach Ankunft in Auckland. Diese finden montags, mittwochs und freitags statt. Der Teilnehmer hat sich selbst danach zu erkundigen, ob eventuell zusätzlich Einweisungsseminare an einem Dienstag oder Donnerstag stattfindenden, falls der Wunsch vorliegt, diese zu besuchen.

f ) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und von goNZ empfohlen, alle zur Verfügung stehenden Leistungen von IEP/Work New Zealand zu nützen. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen gibt es keinerlei Erstattung.


8.2. Leistungen bei Ankunft; Programm IEP/Work Australia

a) Das der Buchungsbestätigung beigefügte Busticket berechtigt zu einer einmaligen Fahrt zwischen dem Flughafen und der Innenstadt Sydneys mit dem Shuttle-Zug „Airport Link“. Es ist weder übertragbar noch erstattungsfähig. Für jegliche Mängel oder Vorfälle, die vor, während oder nach der Zugfahrt entstehen, übernimmt goNZ keinerlei Haftung.

b) Der Teilnehmer wird von IEP/Work Australia nach Erhalt des Anmeldebogens als Bestandteil des Programmes für die dem Ankunftszeitpunkt in Sydney folgenden beiden Nächte im Hostel „YHA International“ eingebucht. Diese Buchung ist weder übertragbar noch erstattungsfähig.

c) Es gelten die Hausregelungen des „YHA International“ Hostels. Hält sich der Teilnehmer nicht an diese, kann vom Manager ein Verweis ausgesprochen werden; verbleibende Übernachtungen werden nicht erstattet.

d) Der Teilnehmer kann ab Ankunftstag die Services der Partnerorganisation IEP/Work Australia nützen. goNZ und IEP/Work Australia empfehlen den nächstmöglichen Besuch des Einweisungsseminars nach Ankunft in Sydney.
Diese finden montags, mittwochs und freitags statt. Der Teilnehmer hat sich selbst per E-Mail unter work.australia@iep.org.au bei IEP/Work Australia zu melden, um sich für das Wunschdatum einbuchen zu lassen.

e) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und von goNZ empfohlen, alle zur Verfügung stehenden Leistungen von IEP/Work Australia zu nützen. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen gibt es keinerlei Erstattung.


9. Vertragskündigung seitens goNZ

goNZ behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos unter Einbehaltung der Teilnahmegebühr zu kündigen, wenn der Teilnehmer:

a) vorsätzlich falsche Angaben macht.

b) in Neuseeland bzw. Australien schwerwiegend gegen das Gesetz verstößt (dies trifft u. a. auf Drogenmissbrauch, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung zu).

c) gegen die in diesen AGB aufgelisteten Regeln und Richtlinien verstößt.


10. Datenschutz

a) goNZ wird die auf dem Anmeldebogen angegebenen persönlichen Daten an IEP/Work New Zealand bzw. IEP/Work Australia weiterleiten.

b) Weder goNZ noch IEP/Work New Zealand bzw. IEP/Work Australia sind dazu berechtigt, diese Daten an eine weitere Partei weiterzugeben.


11. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen goNZ ist ausgeschlossen. Dieses Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.


12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kirchheim unter Teck, es gilt deutsches Recht.

© goNZ, November 2009
Geschäftsführer: Maximilian Hummel, E-Mail: info@go-NZ.de